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   VG München, 28.04.2009 - M 1 K 08.6289   

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https://dejure.org/2009,73832
VG München, 28.04.2009 - M 1 K 08.6289 (https://dejure.org/2009,73832)
VG München, Entscheidung vom 28.04.2009 - M 1 K 08.6289 (https://dejure.org/2009,73832)
VG München, Entscheidung vom 28. April 2009 - M 1 K 08.6289 (https://dejure.org/2009,73832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bauaufsichtliches Einschreitensverlangen des dinglich Wohnberechtigten wegen Nutzung eines Rinderstalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Auszug aus VG München, 28.04.2009 - M 1 K 08.6289
    Ihnen gleichgestellt ist nur, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts, der Nießbraucher oder der Käufer eines Grundstücks, auf den Besitz und Nutzung und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. BVerwG v. 20.4.1998 NVwZ 1998, 956; ebs. OVG Saarland v. 18.3.2003 BauR 2004, 821 unter Hinweis auf BVerwG v. 16.9.1993 NVwZ 1994, 682; ebs. OVG Niedersachsen v. 20.4.1999 - 1 L 1374/99 - juris).

    Ein Wohnrecht ist, selbst wenn es dinglich gesichert ist, keine Rechtsposition, die dem Inhaber eine dem Grundstückseigentümer vergleichbare Rechtsposition verschafft (BVerwG v. 16.9.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.04.1998 - 4 B 22.98

    Nachbarschutz; Bauplanungsrecht; Grundstückseigentümer; Pächter.

    Auszug aus VG München, 28.04.2009 - M 1 K 08.6289
    Ihnen gleichgestellt ist nur, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts, der Nießbraucher oder der Käufer eines Grundstücks, auf den Besitz und Nutzung und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. BVerwG v. 20.4.1998 NVwZ 1998, 956; ebs. OVG Saarland v. 18.3.2003 BauR 2004, 821 unter Hinweis auf BVerwG v. 16.9.1993 NVwZ 1994, 682; ebs. OVG Niedersachsen v. 20.4.1999 - 1 L 1374/99 - juris).
  • BVerwG, 21.10.1988 - 7 B 154.88

    Behördliches Ermessen bei immissionsschutzrechtlichem Einschreiten gegen von

    Auszug aus VG München, 28.04.2009 - M 1 K 08.6289
    Das gilt auch dann, wenn die Immissionen die Nachbarschaft erheblich benachteiligen oder belästigen (BVerwG v. 27.10.1988 - 7 B 154/88 - juris).
  • OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03

    Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde

    Auszug aus VG München, 28.04.2009 - M 1 K 08.6289
    Ihnen gleichgestellt ist nur, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts, der Nießbraucher oder der Käufer eines Grundstücks, auf den Besitz und Nutzung und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. BVerwG v. 20.4.1998 NVwZ 1998, 956; ebs. OVG Saarland v. 18.3.2003 BauR 2004, 821 unter Hinweis auf BVerwG v. 16.9.1993 NVwZ 1994, 682; ebs. OVG Niedersachsen v. 20.4.1999 - 1 L 1374/99 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.1999 - 1 L 1374/99

    Klagebefugnis; Wohnrechtsberechtigtung; Baugenehmigung

    Auszug aus VG München, 28.04.2009 - M 1 K 08.6289
    Ihnen gleichgestellt ist nur, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts, der Nießbraucher oder der Käufer eines Grundstücks, auf den Besitz und Nutzung und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. BVerwG v. 20.4.1998 NVwZ 1998, 956; ebs. OVG Saarland v. 18.3.2003 BauR 2004, 821 unter Hinweis auf BVerwG v. 16.9.1993 NVwZ 1994, 682; ebs. OVG Niedersachsen v. 20.4.1999 - 1 L 1374/99 - juris).
  • VG Ansbach, 10.06.2020 - AN 17 K 16.02404

    Anspruch des Nachbarn auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten gegen

    Dieser weite Ermessensspielraum besteht auch dann, wenn die Immissionen die Nachbarschaft erheblich beeinträchtigen oder belästigen (BVerwG, B.v. 21.10.1988 - 7 B 154/88 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 14.6.2018 - 8 B 594/18 - juris Rn. 37 ff.; VG München, U.v. 28.4.2009 - M 1 K 08.6289 - juris Rn. 29; Enders in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 55. Ed. 1.7.2020, § 24 BImSchG Rn. 13 f.; Sparwasser/Heilshorn in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 92. EL Februar 2020, § 24 BImSchG Rn. 41 f.; strenger VGH BW, B.v. 5.2.2015 - 10 S 2471/14 - juris Rn. 25 ff.).

    Dieser weite Ermessensspielraum besteht auch dann, wenn die Immissionen die Nachbarschaft erheblich beeinträchtigen oder belästigen (BVerwG, B.v. 21.10.1988 - 7 B 154/88 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 14.6.2018 - 8 B 594/18 - juris Rn. 37 ff.; VG München, U.v. 28.4.2009 - M 1 K 08.6289 - juris Rn. 29; Enders in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 55. Ed. 1.7.2020, § 24 BImSchG Rn. 13 f.; Sparwasser/Heilshorn in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 92. EL Februar 2020, § 24 BImSchG Rn. 41 f.; strenger VGH BW, B.v. 5.2.2015 - 10 S 2471/14 - juris Rn. 25 ff.).

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